Kosten & Kostenübernahme
Viele Leistungen der Ernährungsberatung werden von den Krankenkassen bezuschusst oder vollständig übernommen.
Ihre Möglichkeiten der Kostenerstattung
Je nach Versicherungsart werden Ernährungsberatung und -therapie in unterschiedlichem Umfang bezuschusst oder vollständig übernommen.
Gesetzlich versichert
Bis zu 100% Kostenübernahme bei ärztlicher Verordnung. Zertifizierte Gesundheitskurse werden ohne Genehmigung gefördert.
Privat versichert
Abrechnung nach GOÄ. Erstattung abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen.
Selbstzahler
Individuelles Angebot nach persönlichem Beratungsbedarf. Kostenfreies Erstgespräch inklusive.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Als zertifizierte Ernährungsberaterin erfülle ich die Anbieterqualifikationen der Spitzenverbände der Krankenkassen.
Ernährungstherapie (§43 SGB V)
Bis zu 5 Termine innerhalb von 12 Monaten. Kostenübernahme zwischen 40% und 100% je nach Kasse. Voraussetzung: ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und Kostenvoranschlag.
Präventionskurse (§20 SGB V)
Zertifizierte Gesundheitskurse mit 6 Terminen. Keine vorherige Genehmigung erforderlich. Jährlicher Zuschuss zwischen 75 und 1.200 Euro je nach Kasse.
Private Versicherung & Selbstzahler
Auch für Privatversicherte und Selbstzahler biete ich transparente und faire Konditionen.
Private Krankenversicherung
Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zum 2,3- bis 3,5-fachen Satz. Erstattung richtet sich nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in der Regel erforderlich.
Selbstzahler
Individuelles Angebot basierend auf Ihrem persönlichen Beratungsbedarf. Transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten. Kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch.
Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren
Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch Ihren individuellen Bedarf besprechen und alle Fragen zur Kostenübernahme klären.